Ausbildung
Voraussetzung für die Teilnahme an allen folgenden Prüfungen ist das Bestehen einer Begleithundprüfung. Zu den Prüfungsanforderungen gehören im Prüfungsteil A das "Fuß"-Gehen mit und ohne Leine, eine "Sitz"-Übung aus der Bewegung, eine "Platz"-Übung aus der Bewegung mit anschließendem Heranrufen und Vorsitzen des Hundes sowie dem freien "Abliegen" während der Vorführung eines anderes Hundes.
Zusätzlich wird bei der Begleithundprüfung im Prüfungsteil B das Verhalten des Hundes auf öffentlichen Straßen und Plätzen gegenüber Passanten, Menschengruppen, Radfahrern und anderen Hunden geprüft.
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Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde
Abt. A
Abt. B
Abt.C
In jeder Abteilung können als Höchstpunktzahl 100 Punkte erzielt werden. Ein Ausbildungskennzeichen kann nur erreichen, wer in jeder Abteilung mindestens 70 Punkte erzielt. Voraussetzung für die Zulassung zur nächsthöheren Prüfungsstufe ist jedoch eine Mindestzahl von 80 Punkten in der Abteilung C.
Als Vorbild für die Ausbildung unserer Hunde im Schutzhundsport sei hier der Dobermannrüde Bingo vom Ellendonk erwähnt. In der Prüfungsstufe 3 erzielte Bingo am 9./10. Mai 1981 mit 300 Punkten ein herausragendes Prüfungsergebnis mit optimalen 300 Punkten. Traum eines jeden Hundesportlers ist es, diese Leistung von Bingo und seinem Hundeführer Helmut Scriba einmal wiederholen zu können!
Abteilung A: Fährtenarbeit
Abteilung B: Unterordnung
Aufbauend auf die bereits für die Begleithundprüfung erforderlichen Übungen sind – je nach Prüfungsstufe – folgende Übungen zu zeigen:
Freifolge ("Fuß"gehen ohne Leine): geradeaus, rechte und linke Winkel, Kehrtwendung, Laufschritt und langsamer Schritt
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sowie das Gehen durch eine Personengruppe und Laufen einer
8 um die Personen herum
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"Sitz" aus der Bewegung mit anschließendem "Abholen" des Hundes
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"Platz" aus der Bewegung (je nach Prüfungsstufe aus dem Normal- oder Laufschritt) mit Heranrufen des Hundes aus 30 Schritt Entfernung zum "Vorsitzen" |
"Steh" aus dem Normal- oder dem Laufschritt (nur bei VPG 2/3)
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Apportieren eines Bringholzes (je nach Prüfungsstufe 650 bis 2000 g schwer) auf ebener Erde
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Apportieren über eine 1 m-Hürde
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Apportieren über eine 1,80 m hohe Schrägwand
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Voraussenden
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und Abliegen
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Während der Freifolge und des Abliegens erfolgt zudem die Überprüfung der Schussfestigkeit durch Abgabe von jeweils 2 Schüssen (6 mm). |
Abteilung C
In Abteilung C sind folgende Übungen zu zeigen:
Durchsuchen
von 2 bis 6 Verstecken nach dem Scheintäter (Revieren)
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Stellen
und Verbellen
des Scheintäters
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die
Fluchtvereitelung (der Hundeführer nimmt seinen
Hund bei Fuß, lässt den Helfer heraustreten und legt seinen
Hund zu dessen Bewachung ab; während der Hundeführer das
Versteck "durchsucht", versucht der Scheintäter
zu flüchten).
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das
"Abführen" (der Transport) des Scheintäters als
Rückentransport (der Scheintäter geht voran, erst
ab VPG 2)
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Abwehr
eines Überfalls
auf den Hundeführer aus dem Rückentransport (erst ab VPG
2)
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Seitentransport
("Abführen" des Scheintäters zum Richter)
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Abwehr
eines Angriffs aus der Bewegung (auch lange Flucht
oder Mutprobe genannt)
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Immer wieder erleben wir, dass Beobachter einer Schutzdienstarbeit meinen, hier würden Hunde "scharf" gemacht. Deshalb sei and dieser Stelle einmal auf folgendes hingewiesen:
Insbesondere der Schutzdienst verlangt vom Hund Gehorsam und Führigkeit. Auch in Abt. C ist der Hund ohne Leine vorzustellen, dabei hat er sich jederzeit gehorsam und führig zu zeigen.
Bei der Schutzdienstarbeit wird dem Hund Gelegenheit gegeben, seine natürlichen Beute- und Schutztriebe kontrolliert auszuleben. Der Hund lernt hierbei, sich auf einen Beißarm als seine Beute zu konzentrieren und auch in hohen Trieblagen den Kommandos seines Hundeführers Folge zu leisten. Es ist ihm nicht erlaubt, in etwas anderes als den Schutzarm zu beißen (ansonsten erfolgt sofort eine Disqualifikation!). Schutzdienstarbeit heißt also nicht, Aggressionen gegenüber Menschen oder anderen Tieren aufzubauen!!!
Fährtenhundprüfung
Hunde mit besonderer Neigung zur Nasenarbeit können auch Fährtenhundprüfungen in zwei verschiedenen Stufen (FH 1 und FH 2) ablegen. Der Hund muss hierbei eine 3 Stunden alte, 1.200 bzw. 2.000 m lange Fährte auf wechselndem Gelände absuchen. Dabei darf der Hund sich auch durch eine 30 Minuten nach Legen der Fährte bzw. 30 Minuten vor dem Absuchen der Fährte in die Fährte gelegte Verleitung nicht "vom rechten Weg" abbringen lassen.
Seit dem Jahr 2004 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Fährtenprüfungen im Schwierigkeitsgrad der Abt. A der VPG entsprechend (Fährtenprüfung 1 - 3) abzulegen.